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Veröffentlichungen

Bitte folgen Sie dieser Webseite die ich erfolg- reich übersetzt habe in Spanisch,Englisch.
http://mortiad.wixsite.com/barbarasholi-de
http://www.justiz-dolmetscher.de/suche_action

Meine Diplomarbeit: Vergleich des Gerichts
dolmetschens in Österreich und Großbritannien
http://www.justiz-dolmetscher.de/suche_action
Aufgrund des bayerischen Dolmetschergesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher (mündliche und schriftliche Sprachübertragung) und Übersetzer (schriftliche Sprachübertragung) von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Als Dolmetscher oder Übersetzer kann nur öffentlich bestellt werden, wer in der betreffenden Sprache die bayerische Staatsprüfung
oder eine als gleichwertig anerkannte
Prüfung bestanden hat. Für die Durchführung der Prüfung und die Anerkennung als gleichwertig ist die Staatliche Prüfungsstelle für Dolmetscher und Übersetzer im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständig. Dort sind weitere Informationen abrufbar:
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